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BeitragVerfasst: 29.07.2005, 14:08 
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Wie kann Ich bei Ebay ein gebot änderen oder zurück nehmen ??

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BeitragVerfasst: 29.07.2005, 14:09 
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Michi hat geschrieben:
Wie kann Ich bei Ebay ein gebot änderen oder zurück nehmen ??


http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

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BeitragVerfasst: 29.07.2005, 14:11 
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gebot ändern musste einfach dein neues gebot eintippen, bestätigen und dann passt das so....wenn das gebot schon über dem bist was de zahlen willst geht das dann nicht, müsste dann zurücknehemn...geh halt einfach auf hilfe und dann tippste "gebot zurücknehemn" ein und dann müsste was zu kommen..is halt son link


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BeitragVerfasst: 29.07.2005, 14:15 
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Face97 hat geschrieben:
Michi hat geschrieben:
Wie kann Ich bei Ebay ein gebot änderen oder zurück nehmen ??


http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html


danke!!

der hat mir jetzt zwei mal hinter einander ein Zahl hinten dran gehängt
:mad:

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BeitragVerfasst: 29.07.2005, 16:57 
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Michi hat geschrieben:
Face97 hat geschrieben:
Michi hat geschrieben:
Wie kann Ich bei Ebay ein gebot änderen oder zurück nehmen ??


http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html


danke!!

der hat mir jetzt zwei mal hinter einander ein Zahl hinten dran gehängt
:mad:


Wer und was hat der genau gemacht ??


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 08:53 
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Das hier dürfte ebay-Verkäufer interessieren:

Zitat:
Wer Auktion startet, muss auch verkaufen

Wenn ein eBay-Versteigerer mit den abgegebenen Geboten nicht zufrieden ist, darf er nicht einfach die Auktion abbrechen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einem leer ausgegangenen Bieter jetzt Schadensersatz zu.

Auktionsportal eBay: Angebote sind wirksam
Oldenburg - Wer auf der Website von eBay eine Ware zur Versteigerung offeriert, gibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das Gericht sprach in der heute veröffentlichten Entscheidung einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internetauktion vorzeitig ohne Zuschlag gestoppt hatte.

Für einen Gebrauchtwagen mit einem geschätzten Verkehrswert von 7000 Euro hatte der Bieter bei Abbruch der Versteigerung das Höchstgebot von 4550 Euro abgegeben. Der Besitzer des Wagens weigerte sich anschließend jedoch, das Auto für den gebotenen Preis herauszugeben. Nach dem Urteil muss er nun die Differenz zwischen Höchstgebot und Verkehrswert, also 2450 Euro, dem Bieter als Schadensersatz für entgangenen Gewinn auszahlen.

Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).


Zwar keine Entscheidung des BGH, aber dennoch dürfte das für Verkäufer ernst zu nehmen sein. Ich könnte mir vorstellen dass der BGH eine ähnliche Entscheidung in den nächsten 1 bis 2 jahren fällt, bis dahin sollte man sich an der Entscheidung des OLG Oldenburg orientieren.


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 08:57 
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is' das jetzt gut oder schlecht, Herr Anwalt? :confused:

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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 09:07 
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Noodlez hat geschrieben:
is' das jetzt gut oder schlecht, Herr Anwalt? :confused:


Gut für Käufer die auf ein Schnäppchen gehofft haben, schlecht für Verkäufer die sich von ihrer Auktion wesentlich mehr Kohle erhofft haben weil der Verkehrswert des zum Verkauf stehenden Objekts höher ist. Von Relevanz dürfte die Entscheidung allerdings nur bei Auktionen mit erheblichen Werten sein (insbesondere bei Schmuck, Autos, Kunstgegenständen etc.) wo sich ein eindeutiger Verkehrswert ermitteln lässt.


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 11:25 
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Ist doch aber sicherlich trotzdem so, dass man einfach behaupten könnte,
der Gegenstand wäre zwischenzeitlich zerstört oder geklaut worden.
Oder der Zustand hätte sich verändert.

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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 14:09 
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Puddahmaan hat geschrieben:
Ist doch aber sicherlich trotzdem so, dass man einfach behaupten könnte,
der Gegenstand wäre zwischenzeitlich zerstört oder geklaut worden.
Oder der Zustand hätte sich verändert.


Das ist nicht ganz richtig, im Ernstfall (sprich in einem gerichtlichen Verfahren) müsste man das aber auch beweisen denn ansonsten nutzt einem diese Einrede nichts. Und der Anspruch auf Schadenersatz entsteht unabhängig davon ob der Schuldner leisten kann oder nicht. Lässt es der andere also drauf ankommen, steht der Verkäufer also wirklich dumm da...


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 15:50 
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Knowbody hat geschrieben:
Das ist nicht ganz richtig, im Ernstfall (sprich in einem gerichtlichen Verfahren) müsste man das aber auch beweisen denn ansonsten nutzt einem diese Einrede nichts.


275 I ist ne Einwendung. :razz:

Zitat:
Und der Anspruch auf Schadenersatz entsteht unabhängig davon ob der Schuldner leisten kann oder nicht.


Aber auch nur bei Verschulden, was aber ja leider (Gott sei Dank ?) erstmal vermutet wird.

;)


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 16:27 
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Justus Jonas hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Das ist nicht ganz richtig, im Ernstfall (sprich in einem gerichtlichen Verfahren) müsste man das aber auch beweisen denn ansonsten nutzt einem diese Einrede nichts.


275 I ist ne Einwendung. :razz:


Ich glaube die Erläuterung der juristischen Feinheiten sollten wir an dioeser Stelle besser unterlassen :razz: . Richtig ist sicherlich dass das eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung ist, aber wenn keiner drüber "redet" und den Sachverhalt vorträgt erfährt das Gericht ja auch nix davon, deswegen halt "Einrede" im laienhaften Verständnis ;) .

Justus Jonas hat geschrieben:
Knowbody hat geschrieben:
Und der Anspruch auf Schadenersatz entsteht unabhängig davon ob der Schuldner leisten kann oder nicht.


Aber auch nur bei Verschulden, was aber ja leider (Gott sei Dank ?) erstmal vermutet wird.

;)


Eben :) . Da ich aber Puddah so verstanden habe dass der Einwand der Verschlechterung etc. eh nur vorgeschoben werden soll, kommt es ja auf diesen Punkt eh nicht mehr an.


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 16:36 
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Verschlechterung...das war das Wort was ich gesucht hatte...hehe. :thumbs:

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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 16:52 
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@Knowbody: Hatte nur bisschen Langeweile. :D Nicht ernst nehmen. ;)


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BeitragVerfasst: 04.08.2005, 16:55 
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Justus Jonas hat geschrieben:
@Knowbody: Hatte nur bisschen Langeweile. :D Nicht ernst nehmen. ;)


Tue ich schon nicht, keine Angst ;) . Aber wie wir beide wissen sind Juristen ein höchst streitbares Volk die sich sogar von Berufs wegen fetzen müssen, da kann man sowas eh nicht ernst nehmen :razz: !


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