Face97 hat geschrieben:
kennt sich jemand mit Nebenkostenrückzahlung aus??? mein Ex-Vermieter hat mich soeben angerufen und will für 3 Monate 300 Euro Nachzalhung.ich glaub, der hat nen Schuß ab..weiß jetzt aber nicht mehr so genau..erinnere mich mal gelesen zu haben, daß er die Rückzahlung innerhalb eines Jahres nach Auszug anfordern muß..es sind jetzt schon aber 16 Monate vorbei..Muß ich die blechen???
danke
Nein, es sei denn der Vermieter weist nach dass sich die Nebenkostenabrechnung unverschuldet so lange verzögert hat. Hier der entsprechende Paragraph (§ 556 Abs. 3 BGB):
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf den zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zur Teilabrechnung nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.