Inkasso News !
Ich freue mich ob derart geiler Nachrichten echt wie bleede und muss dem deutschen Rechtssystem ausnahmsweise mal höchste Anerkennung aussprechen.
Der ehemaligen DEUTSCHEN INKASSOSTELLE (DIS)und dessen Geschäftsführer Udo Polzin wurde höchstrichterlich die Zulassung entzogen.
Hintergründe siehe hier:
http://www.computerbetrug.de/news/newsdetails/gericht-stoppt-deutsche-inkassostelle-dis-nachfolger-schon-online-090120/
Aber:
Das Nachfolgeunternehmen dieses Ganoven ist bereits dabei, unter dem in Mainz registrierten Namen ZI ZENTRALE INKASSOSTELLE erneut sein Unwesen zu treiben.
So werden zum Beispiel Kunden am Telefon von der ebenso berüchtigten MV Consulting
kontaktet und später durch ZI INKASSO zur Zahlung von Gebühren in dreistelliger Höhe wegen einer angeblich telefonisch abgeschlossenen Vereinbarung für ein Gewinnspiel genötigt.
Meinem Kumpel erging es nämlich genau so, wobei ihm unterstellt werden muss, sich am Telefon tatsächlich und leichtfertig mit denen auf ein Gespräch eingelassen zu haben.
Mittlerweile hat ZI INKASSO seine Griffel nach ihm ausgestreckt und ist sich keiner noch so dümmlich-frechen Formulierung zu schade. (Kennt man ja aus meinem eigenen Erleben mit ARCOREUS)
Beispiel gefällig ?
„Die Forderung resultiert aus einer am Telefon abgeschlossenen Vereinbarung zwischen unserem Auftraggeber und Ihnen. Im Rahmen des Gespräches ist das Gewinnspiel ausführlich vorgestellt worden und Sie haben Ihre Zusage an einer Teilnahme mitgeteilt.
Dabei haben Sie ausdrücklich die AGB unseres Auftraggebers akzeptiert (lol) und Ihre persönlichen Daten wie auch Ihre Bankverbindung angegeben, damit die vereinbarte Vergütung per Lastschrift von diesem Konto eingezogen werden kann. „
ACHTUNG ! Brüller Nr. 1:
„Das Telefonat wurde mit Ihrer Zustimmung aufgezeichnet. Dies ist nach den gesetzl. Vorschriften ausreichend für die Begründung der Forderung. Ein schriftl. Nachweis ist nicht erforderlich.“
Brüller Nr. 2: „Damit haben Sie mit unserem Auftraggeber eine rechtsverbindl. Vereinbarung getroffen.“ (Ich kürze den Unsinn hier mal ab)
Selbstverständlich werden auch versteckt formulierte Drohungen ausgesprochen:
„Wir schließen das Inkassoverfahren nach Ablauf der Frist endgültig ab. Danach ist keine Zahlung an uns möglich. Wenn wir nicht über den offenen Betrag verfügen können , werden wir unserem Auftraggeber in diesem Fall die gerichtl. Geltendmachung der Forderung empfehlen."
Was mich, jetzt mal unabhängig von dem Problem meines Kumpels an der Sache verwundert ist, dass ein deutsches Gericht einem Inkassounternehmen die Lizenz entzieht und der gleiche Geschäftsführer nunmehr unter neuem Namen das gleiche Spiel von vorn beginnt.
Da frage ich mich wirklich, wozu es diese Restriktionen der deutschen Gerichtsbarkeit überhaupt gibt…
@cash
Was ist eigentlich aus Deiner Sache geworden ?
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